Von: Ausbilderin und Hebamme Anita Wallow

Als Ausbilderin der Mütterpflege-Akademie sehe ich es als meine Verpflichtung, die Ausbildung zur Mütterpflegerin in Deutschland klar und rechtssicher zu gestalten. Dies umfasst nicht nur die Sicherstellung eines hohen Qualitätsstandards in unserer Ausbildung, sondern auch die eindeutige Abgrenzung zu anderen Berufsgruppen, insbesondere Hebammen und Pflegekräften, deren Tätigkeiten durch gesetzliche Vorgaben streng geregelt sind.

Keine Ausbildung nach dem holländischen Modell

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass unsere Ausbildungsinhalte nicht nach dem holländischen Kraamzorg-Modell gestaltet sind. Obwohl das niederländische Modell inspirierend sein kann, ist es mit dem deutschen rechtlichen Rahmen nicht vereinbar. In den Niederlanden übernehmen Kraamverzorgenden teilweise Aufgaben, die in Deutschland unter das Hebammengesetz oder die Pflegeberufe fallen. Eine solche Überschneidung wäre in Deutschland rechtlich problematisch und auch berufspolitisch nicht tragbar.

Rechtliche Gründe für die Abgrenzung

Das deutsche Hebammengesetz (HebG) und die Berufsgesetze der Pflegeberufe definieren klar, welche Tätigkeiten ausschließlich diesen Berufsgruppen vorbehalten sind. Dazu zählen insbesondere:

  • Medizinische Überwachung und Versorgung von Mutter und Kind im Wochenbett.
  • Diagnostik und Erkennung von Komplikationen.
  • Durchführung medizinischer Maßnahmen, wie die Versorgung von Geburtsverletzungen oder die Beobachtung von Vitalparametern.

Als Mütterpflege-Akademie legen wir großen Wert darauf, diese gesetzlichen Vorgaben zu achten und strikt umzusetzen. Unsere Ausbildung fokussiert sich ausschließlich auf nicht-medizinische, unterstützende Tätigkeiten, wie die praktische Unterstützung im Haushalt, die emotionale Betreuung der Mutter und die Anleitung zur allgemeinen Säuglingspflege. Wir distanzieren uns ausdrücklich von jeglicher Ausbildung, die Kompetenzen vermitteln würde, die unter die regulierten Tätigkeitsfelder der Hebammen oder Pflegekräfte fallen.

Schutz der Berufsgruppen und ihrer Aufgaben

Die Mütterpflege versteht sich nicht als Konkurrenz oder Ersatz für Hebammen und Pflegekräfte, sondern als Ergänzung. Ich respektiere die hohe Verantwortung und die umfangreichen Qualifikationen dieser Berufsgruppen und setze mich dafür ein, dass die Mütterpflege ein eigenständiges Berufsbild bleibt, das mit anderen Gesundheitsberufen kooperiert, ohne deren Kompetenzen zu tangieren.

Unser Ziel ist es, den Familien eine praktische und emotionale Unterstützung in einer herausfordernden Lebensphase zu bieten, ohne dabei medizinische oder pflegerische Tätigkeiten auszuüben.

Zukunft der Mütterpflege in Deutschland

Die Entwicklung der Mütterpflege in Deutschland erfordert klare Qualitätsstandards und eine rechtssichere Abgrenzung von anderen Berufen. Als Ausbilderin setze ich mich für die Weiterentwicklung dieses Berufes ein und unterstütze dabei einen Dialog mit Hebammen, Pflegekräften und anderen relevanten Stakeholdern, um Überschneidungen und Missverständnisse zu vermeiden.

Mit dieser klaren Positionierung möchten wir den Weg für eine rechtskonforme, qualitativ hochwertige Ausbildung ebnen, die den Familien dient, ohne bestehende Berufsfelder zu beeinträchtigen.Die Mütterpflege-Akademie distanziert sich ausdrücklich von einer Ausbildung nach dem holländischen Kraamzorg-Modell. Unser Fokus liegt auf der Unterstützung von Familien im Alltag und der Förderung von Wohlbefinden und Selbstbestimmung im Wochenbett – immer im Rahmen der rechtlichen Vorgaben und in Abstimmung mit anderen Berufsgruppen.

Diese klare Position ist nicht nur gesetzlich notwendig, sondern auch ein wichtiger Schritt, um die Mütterpflege als eigenständigen, wertvollen Beruf in Deutschland zu etablieren.